Mietunterkünfte und Campingstellplätze
1. Mietvertrag über Unterkünfte / Reservierung Camping-Stellplatz (Mietobjekt)
1.1 Mit Eingang Ihrer Buchungs- / Reservierungsanfrage überprüfen wir die Verfügbarkeit.
Die Buchung / Reservierung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Buchungssystem vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang und der Annahme
unserer schriftlichen oder digital per Mail versendeten Buchungs- / Reservierungsbestätigung zustande. Vermieter ist die Hofgut Hopfenburg GmbH.
1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot unsererseits vor. Der Mietvertrag / Reservierung kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie diesem zustimmen. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises/ Reservierungsanzahlung, oder den Antritt erfolgen.
1.3 Liegen Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden wir Ihnen diese mit der Mietbestätigung/Rechnung zukommen
lassen (Einverständniserklärung zu den AGB – siehe oben). Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Mietvertrages.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus unserer Leistungsbeschreibung für den Miet-/ Reservierungszeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung. Andere Prospekte oder Inhalte der Homepage sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind unsere Mitarbeiter nicht befugt.
1.5 Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt und bestätigt, jedoch behalten wir uns das Recht vor, für Sie auch einen anderen, unserem Ermessen nach gleichwertigen
Platz zu reservieren.
1.6 Die Reservierung von Camping-Stellplätzen kann nur einen Stellplatz erfolgen. Zugelassen sind je Stellplatz: 1Wohnwagen mit Vorzelt, 1 Auto und ein Zelt für Kinder bis zu 18 Jahren. Oder 1 Reisemobil mit Vorzelt/ Markise und ein Zelt für Kinder bis zu 18 Jahren. Oder bis zu 2 kleine Zelte und 1 PKW.
1.7 Reservierungen von Jugendgruppen, Schulklassen, Campingclubs und dergleichen sind nicht über die Online- Reservierung möglich. In diesem Zusammenhang getätigte Online-Reservierungen
werden von uns nicht akzeptiert und bei Feststellung ohne Benachrichtigung gelöscht. Entsprechend besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf Erfüllung.
1.8 Haustiere sind nur in bestimmten, buchbaren Zeiträumen und auf ausgewählten Stellplätzen und Unterkünften zugelassen. Die Tiere müssen bei der Anfrage angegeben werden
und dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch uns (schriftlichen Buchungsbestätigung) mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch unsere Mitarbeiter vor Ort verweigert werden.
Für Ihren Hund gilt auf dem gesamten Feriengelände und dem angrenzendes, geschützten Naturreservat Beutenlay, unbedingte Leinenpflicht. In den Gemeinschaftsräumen, Werkstätten und Stallungen sind Hunde nicht erlaubt.
Hundekot ist vom Hundeführer unverzüglich mittels Kotbeutel in entsprechenden Müllbehältern zu entsorgen. Für Schäden die durch das Haustier entstehen haftet der Mieter.
2. Ankunft/ Abreise
2.1 Das angegebene Ankunfts- und Abreisedatum ist unbedingt einzuhalten. Änderungen sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
2.2 Die gebuchte Unterkunft oder der reservierte Stellplatz steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
2.3 Die Abreise sollte bis 11.00 Uhr am gebuchten Abreisetag erfolgen. Sofern keine Anschlussbuchung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltsverlängerung. Diese ist nur in Absprache und mit unserem Einverständnis möglich. Bei Zeitüberschreitung werden weitere Gebühren berechnet.
2.4 Wir verpflichten uns, den reservierten Camping-Stellplatz bis zum nächsten Morgen (8.00 Uhr) freizuhalten, sofern wir am gebuchten Anreisetag eine Information
über die Verzögerung erhalten. Treffen Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein und es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, entbindet uns dies von jeder weiteren Verpflichtung und der Stellplatz kann entschädigungslos anderweitig vergeben werden.
2.5 Ihre Unterkunft wird Ihnen im Laufe des Anreisetages von unserem Mitarbeiter persönlich übergeben. Vor Abreise werden wir diese, im Anschluss an eine kurze Befragung zu Ihrer Zufriedenheit, wieder von Ihnen übernehmen.
3. Zahlung
3.1 Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises fällig. Die Anzahlung muss sofort, jedoch bis spätestens 14 Tage nach der Buchung geleistet werden, ansonsten verfällt die Buchung.
3.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
3.3 Bei Buchungen unter 30 Tage vor Antritt ist der gesamte Mietpreis (+ Preis für ggf. vereinbarte Nebenleistungen) sofort mit Erhalt der Mietbestätigung fällig und per
Banküberweisung zu leisten.
3.4 Geht Ihr Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein, wird Ihnen eine Zahlungsfrist von einer Woche, bzw. maximal bis zwei Tage vor Mietbeginn gesetzt. Wird von Ihnen auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall erheben wir die aus Ziffer 6 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
3.5 Onlinebuchungen: Bei einer Onlinebuchung gewähren wir einen Rabatt von 5%. Die Anzahlung muss sofort per Kreditkarte oder per Paypal geleistet werden, ansonsten ist eine Buchung nicht möglich. Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen, muss der Gesamtbetrag sofort per Kreditkarte oder Paypal überwiesen werden, ansonsten ist die Buchung nicht möglich. Bitte bringen Sie bei Buchungen unter 5 Tagen ein Screenshot oder eine Kopie Ihrer Überweisung zum einchecken mit, da Ihre Zahlung evtl. zu diesem Zeiitpunkt noch nicht bei uns eingegangen ist.
4. Reisedokumente
Sollten Ihnen die Reisedokumente wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein (im Regelfall per Email), setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.
5. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Werden auf Wunsch des Mieters nach der Buchung der Unterkunft Änderungen in Bezug auf den Buchungszeitraum oder die Unterkunft bis 30 Tage vor Antritt vorgenommen
(Umbuchung), behalten wir uns das Recht vor, pro Unterkunft ein Bearbeitungsentgelt von € 40,- zu erheben.
5.2 Wir sind berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen werden Sie unverzüglich unterrichtet. Wir bieten Ihnen mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Ihr Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.
5.3 Bis zum Antritt können Sie Ihre Buchung auf einen anderen geeigneten Mieter übertragen. Dazu müssen Sie uns lediglich die Person benennen, die an Ihrer Stelle in den Vertrag Eintritt. Diese Person hat Ihren Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten schriftlich zu bestätigt. Wir erheben für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von € 40,- pro Unterkunft oder Stellplatz.
5.4 In allen genannten Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt Ihnen der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
6. Rücktritt seitens des Mieters
6.1 Bitte beachten Sie: Für die Buchung von Unterkünften/ Stellplätzen besteht kein 14tägiges Widerrufsrecht. Hier berufen wir uns auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Es besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
6.2 Sie können jederzeit vor Antritt von Ihrer Buchung zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Auftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei uns wirksam. Sie verpflichten sich in diesem Fall, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Wir sind berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird) pro Unterkunft/ Reservierung in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird:
Bei einem Rücktritt
- bis zum 91. Tag vor Mietbeginn 25%, mindestens € 60,-
- bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 40%
- bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 60%
- bis zum 7. Tag vor Mietbeginn 80%
- ab dem 6. Tag vor Antritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Mietbeginn 95%
6.3 Kosten wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Buchung nicht erstattet werden.
6.4 Ihnen bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als der von uns geforderten Pauschale. Sollten die uns durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 6.1 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von Ihnen geschuldet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
7. Rücktritt seitens der Hofgut Hopfenburg GmbH
Wir sind berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter den Aufenthalt auf dem Feriengelände so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig zur ausgehändigten und allen zugängliche Hausordnung verhält, dass es uns nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten, oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Gäste gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person oder mitgeführten Haustier ausgeht, für die der Mieter den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Buchung nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen können wir ein Entgelt verlangen.
8.2 Ergeben sich die in Ziffer 8.1. genannten Umstände nach Antritt, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, haben wir einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Mieter zur Last.
9. Haftung
9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht wurde. Das gleiche gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den dreifachen Preis des Leistungsangebotes beschränkt.
9.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haften wir je Buchung, soweit ein
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, mit € 2.000,-. Übersteigt der Sachschaden diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die
Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.3 Durch unsere Bereitstellung von Kraftfahrtstellplätzen (PKW; Krad, Wohnmobile usw.) und sonstigen Stellplätzen, Schließfächern, Gemeinschafts- Kühlschränken, Fahrradboxen, Pferdeboxen und sonstigen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (Skistall uvm.) kommt rechtlich kein Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB zustande.
Eine etwaige Vergütung stellt kein Entgelt für die Verwahrung dar. Es wird deshalb keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Sachen aller Art und Güte, Wertgegenständen, Kraftfahrzeugen (PKW, Fahrräder, Motorräder, usw.) übernommen.
Die Nutzung aller Freizeiteinrichtungen wie Feuerstellen, Sauna, Leihgeräte und Spielplätze und die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr.
9.4 Sie verpflichten sich, unsere Einrichtungen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Für mutwillige Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Schäden müssen unverzüglich an unsere Mitarbeiter gemeldet werden.
10. Gewährleistung/Schadenersatz
10.1 Wird die Buchung infolge eines Mangels der durch uns zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, können Sie den Mietpreis bzw. den Kurspreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von uns verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
10.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus Anlass der Buchung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.
10.3 Unsere Mitarbeiter und Leistungsträger sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ein Anerkenntnis durch Geschäftsführer oder Gesellschafter der Hofgut Hopfenburg
GmbH ist jedoch bindend.
11. Anzeige von Mängeln
11.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort unseren Leistungsträgern oder Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden,
sofern dies möglich ist. Wird nicht umgehend für Abhilfe gesorgt, ist uns der Mangel unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
11.2 Bei Leistungsangeboten (z.B. Kurse, Seminare) sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen. Soweit dieser nicht unverzüglich für Abhilfe sorgt, müssen Sie nicht behobene Mängel uns anzeigen.
12. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
12.1 Ansprüche aus Gründen nicht vertragsgemäßer Erbringung bzw. nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellter Mietunterkunft haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Buchungszeitraumes gegenüber uns geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Vertrages geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn Sie
an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert waren.
12.2
Sie und wir vereinbaren für vertragliche Ansprüche eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils einen Monat nach dem Tag, an dem der Buchungszeitraum enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir oder unsere Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Tagungen, Seminare, Teamevents
13.
Vertrag
13.1 Der
Vertrag zwischen Ihnen – auch „Auftraggeber“ genannt – und der Hofgut
Hopfenburg GmbH – auch „Auftragnehmer “ genannt – bedarf keiner besonderen
Form. Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in welchem dem Auftragnehmer
die Annahmeerklärung des Auftraggebers (schriftlich oder mündlich) zugeht. Der
Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem vom Auftragnehmer individuell
konfigurierten Angebotes und diesen Geschäftsbedingungen. Sonstige Angebote und Preise des
Auftragnehmers sind freibleibend.
13.2 Die Annahmeerklärung des Auftraggebers schließt die Anerkennung unserer
AGB ein, diese werden Vertragsgegenstand
13.3 Der
Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine wesentliche Abweichung der vertraglich
vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall
ist der Auftraggeber berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf
Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung
nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Auftragnehmer den Auftraggebern
rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich
hieraus nicht.
13.4 Der
Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch
andere qualifizierte Trainer zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird. Werden einzelne Leistungen durch den Auftragnehmer lediglich vermittelt, haftet der
entsprechende Leistungsnehmer für die von ihm erbrachte Leistung und die sich
daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne.
13.5 Die
Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den
Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
13.6 Bis
zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss der Auftraggeber die verbindliche
Zahl der Teilnehmer dem Auftragnehmer schriftlich bekanntgeben.
Teilnehmeränderungen innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn können
nicht mehr berücksichtigt werden. Hier wird der volle, vereinbarte Preis zur
Zahlung fällig.
13.7 Ist
der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund an der
Durchführung der vereinbarten Veranstaltung verhindert, werden die
Vertragspartner, einen Ersatztermin vereinbaren.
14. Rücktritt
14.1 Der
Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Auftragnehmer. Im eigenen Interesse des Auftraggebers empfiehlt der
Auftragnehmer zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
14.2 Im
Falle des Rücktritts kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung
verlangen. Der Auftragnehmer kann die Entschädigung nach der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der
Veranstaltung pauschalieren und zwar wie folgt:
- bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei,
- bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40 % des vereinbarten Honorars,
- bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Honorars,
- bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Honorars,
- innerhalb einer Woche vor Beginn 95% des vereinbarte Honorar fällig.
Die
Regelung schließt auch die mit der Veranstaltung gebuchten Übernachtungen ein.
15.
Außergewöhnliche Umstände
Wird die
Veranstaltung bei Vertragsabschluss infolge nicht voraussehbarer, höherer Gewalt
erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftraggeber als
auch der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Im Falle der Vertragskündigung
kann der Auftragnehmer für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
16. Trainingsmaterialien und Urheberrechte
Die vom
Auftragnehmer bereitgestellten und während einer Veranstaltung entstehenden
Materialien (Handbücher/Abläufe und sonstige Texte, Grafiken, Folien,
Auswertungsbögen, Text-, Foto- und Videodateien) unterliegen dem Urheberrecht
des Auftragnehmers. Sie werden den Teilnehmern ausschließlich zum eigenen
Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der
Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die
Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in eigenen Trainings zu
verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.
17. Haftung
Der
Auftragnehmer haftet für Schäden, die nicht Schäden des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sind, nur, wenn diese vom Auftragnehmer oder ihren
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden sind.
18. Besondere Risiken bei Outdoor-
Veranstaltungen/ - Elemente
Bei allen
Veranstaltungen im Outdoor-Bereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-,
Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz Betreuung können Schäden
nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu
tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme im Hinblick
auf den Outdoor-Umfang der Veranstaltung auf der Basis des selbständigen
Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
19. Werbung
19.1 Der
Auftraggeber und der Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere
zur Bewerbung der vereinbarten Veranstaltung, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen
der vereinbarten Veranstaltung hinzuweisen.
19.2 Foto- oder Videomaterial
welches während der Veranstaltung vom Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen
erstellt wurde, bleibt urheberrechtliches Eigentum des Auftragnehmers.
Veröffentlichungen im Rahmen von Printmedien oder Internetauftritten obliegen
der Freigabe durch den Auftraggeber.
Kurse, Veranstaltungen und Touren
20. Anmeldung
20.1 Bei Kursen, Veranstaltungen und Touren mit Anmeldung,
ist eine Anmeldung ausschließlich über das auf der Webseite eingebundene Anmeldeformular
möglich.
20.2
Alle Kurse, Veranstaltungen und Touren sind Einzelveranstaltungen und werden
vom Teilnehmer mit betätigen des Sende-Button unmittelbar an den als
Referent genannten, Auftragnehmer (externe/r KursleiterInn oder hauseigenes Angebot) weitergeleitet.
20.3 Eine Anmeldung von Teilnehmer/innen unter 18 Jahren ist bei einer Einzelanmeldung
nur durch den Sorgeberechtigten (gesetzlichen Vertreters) möglich. Hier sind
die Angaben des Sorgeberechtigten in das Anmeldeformular einzutragen.
20.4 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB ein, diese werden
Vertragsgegenstand. Jede verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung
der Teilnehmergebühr.
20.5 Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung der Anmeldung sowie
eine Zahlungsinformation vom externen Dienstleister (Kursleiter). Es erfolgt eine
Änderungs-Benachrichtigung, wenn Kurs, Veranstaltung oder Tour ausfallen
sollte, bereits belegt ist oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.
20.6 Die Teilnehmergebühr muss auch dann bezahlt werden, wenn das Angebot unregelmäßig
oder nicht besucht wird. Gezahlte Gebühren werden grundsätzlich nur
erstattet, wenn ein Rücktritt nach Absatz 21.4 erfolgen muss.
21.
Rücktritt Teilnehmer / Anbieter
21.1
Bei Rücktritt durch den Teilnehmer endet die kostenfreie Rücktrittsfrist 10
Tage vor Veranstaltungsbeginn. Wird die Rücktrittsfrist nicht eingehalten, wird
die volle Teilnehmergebühr fällig. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Stornierung
beim externen Dienstleister (Kursleiter). Die Benennung eines Ersatzteilnehmers
ist möglich.
21.2
Der Rücktritt bedarf der schriftlichen Form. Nichterscheinen gilt nicht als
Rücktritt.
21.3
Keine Rückzahlung erfolgt bei Zusammenlegung von Kurse, Veranstaltungen oder
Touren und/oder Wechsel der Leitung.
21.4 Kurse, Veranstaltungen oder
Touren können kurzfristig wegen mangelnder Beteiligung, Unterschreitung der im
Einzelfall festgelegten Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Leitung oder aus
Gründen höherer Gewalt vor Beginn gestrichen bzw. während eines laufenden
Angebots abgebrochen werden. In diesen Fällen werden bereits eingezahlte
Gebühren in voller Höhe bzw. entsprechend der Zahl durchgeführter
Veranstaltungen anteilig erstattet und die Teilnehmer vorab informiert.
22. Unfallversicherung / Haftung
Bei allen Kursen,
Veranstaltungen und Touren ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-,
Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz Betreuung können Schäden
nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu
tragen hat, besteht. Die Teilnahme erfolgt auf der Basis des selbständigen
Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Der Auftragnehmer haftet
für Schäden, die nicht Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sind, nur, wenn diese vom Auftragnehmer oder ihren Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden sind.
Im
Besonderen haften der Auftragnehmer nicht bei Verlust von persönlichem Eigentum.
Widerrufsbelehrung für Hopfenburg-Gutscheine
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
23.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen den Gutschein-Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in
Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hofgut Hopfenburg GmbH,
Hopfenburg 12, 72525 Münsingen, info@hofgut-hopfenburg.de, Deutschland) mittels
einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das am Ende des Abschnitts beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
23.2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Gutschein-Vertrag widerrufen,
haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir den
Gutschein wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben,
dass Sie den Gutschein zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist.
Sie haben den Gutschein unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags
unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie den Gutschein vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie
tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Gutscheins.
24.3 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Gutschein-Vertrag widerrufen wollen, dann kopieren Sie
bitte dieses Formular in Ihre E-Mail oder Ihren Brief und senden Sie es uns zurück.
- An Hofgut Hopfenburg GmbH, Hopfenburg 12 , 72525 Münsingen, info@hofgut-hopfenburg.de, Deutschland
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Gutschein (Gutschein-Nr. bitte angeben)
- Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*)
Unzutreffendes streichen
Sonstiges
24.
Datenschutz / Urheberschutz
Jeder Teilnehmende hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht, das
Kopieren und die Weitergabe der für den Angebotszweck zur Verfügung gestellten
Unterlagen unzulässig ist.
25. Verbraucherstreitschlichtung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetze über die alternative
Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf
eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Die Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für
Schlichtung e. V hat ihren Sitz in der Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. Die Webseite finden Sie unter: www.verbraucher-schlichter.de
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
26. Sonstige Bestimmungen und
Vereinbarungen
26.1 Diese
Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen
getroffen werden.
26.2 Die
uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertrages EDV-technisch verarbeitet und gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Wiederspruch gegen die
Zusendung von Werbematerialien ist jederzeit möglich. Personenbezogene
Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
26.3
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Vertrages.
26.4
Erfüllungsort ist unser Feriengelände und der Gerichtsstand ist Münsingen.
26.5 Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen und des gesamten Vertrages.
26.6 Die
Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
Angaben zu
Ihrem Vertragspartner
Hofgut
Hopfenburg GmbH
Hopfenburg 12
D-72525 Münsingen
Telefon:
+49 (0) 73 81/ 93 11 93 0
Telefax: +49 (0) 73 81/ 93 11 93 19
Mail: info@hofgut-hopfenburg.de
Internet: www.hofgut-hopfenburg.de
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25.04.2018